Buchung


Preise und Buchungen bitte über den Tourismus-Service-Langeoog unter www.langeoog.de.

Oder direkte Anfrage unter E-Mail:kontakt@wattwurm-langeoog.de.


Mietvertrag / Gastaufnahmevertrag Ferienwohnung Wattwurm

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienobjekt vom Gast mündlich oder schriftlich bestellt und vom Gastgeber die Bestellung angenommen ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierte Ferienunterkunft zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarte Miete der Ferienunterkunft für die Vertragsdauer im Voraus zu entrichten. Eine Anzahlung in Höhe von 100,00 € ist spätestens 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten. Der Restbetrag ist 10 Tage vor Anreise per Überweisung auf unser Konto vorzunehmen. Die ortsübliche Kurtaxe ist nicht im Preis inbegriffen. Beie einer Belegung mit mehr Personen, als im Mietvertrag vereinbart, behalten wir uns vor, eine Pauschale von 25,00 € je Übernachtung für jede weitere Person nach zu kassieren.
  5. Wird das Ferienobjekt - egal aus welchem Grund - nicht in Anspruch genommen, ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen (Einsparungen) in Höhe von 10%. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens im Einzelfall bleibt dem Mieter, der Nachweis eines höheren Schadens im Einzelfall bleibt dem Vermieter vorbehalten.
  6. Änderungen bzw. Stornierungen sind unverzüglich telefonisch wie schriftlich mitzuteilen. Vorzeitige Abreise oder verspätete Anreise berechtigen nicht zur Preisreduktion.
  7. Der Vermieter hat das Recht, nach Treu und Glauben die nicht in Anspruch genommene Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten.
  8. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16.00 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr.
  9. Bei einer Aufenthaltsdauer unter viert Tagen ist der Vermieter berechtigt, einen Aufpreis pro Person zu verlangen.
  10. Als Mieter sind Sie für unser Ferienobjekt und die Einrichtung verantwortlich. Bitte behandeln Sie es deshalb pfleglich. Alle durch Sie oder Ihre Mitbewohner verursachten Schäden bitten wir zu ersetzen. Insbesondere sind Sie zur unmittelbaren Mängelrüge gegenüber dem Vermieter oder einer vom Vermieter genannten Person verpflichtet.
  11. Gerichtsstand ist Niddatal.